Supervision und Lehrsupervision
!! ABLÖSUNG DES FRÜHEREN LOGBUCHS DER (LEHR-) SUPERVISOR:INNEN SKJP !!
Das Hochladen von Nachweisen wurde durch einfache E-Mail-Übermittlung an Cornelia Descloux (admin@skjp.ch) ersetzt. Fragen dazu bitte an Cornelia Descloux per E-Mail.
Die Supervision ermöglicht, unterschiedliche Arbeitsweisen im Bereich der kinder- und jugendpsychologischen Praxis kennen zu lernen. Sie gibt Gelegenheit, sich kritisch mit der eigenen Arbeit auseinander zu setzen und die beruflichen Kompetenzen und Erfahrungen zu erweitern. In der Supervision werden Zusammenhänge zwischen Theorie und Praxis erfahren und reflektiert.
Die Lehrsupervision beinhaltet vertieftere Selbsterfahrungsanteile: Erkennen, Reflektieren und Aufarbeiten der persönlichen Anteile in der Arbeit mit den Klientinnen und Klienten; Stressmanagement und Psychohygiene; Erkennen eigener Möglichkeiten und Grenzen.
Supervisor:innen und Lehrsupervisor:innen müssen die folgenden Anforderungen erfüllen
- FSP-Fachtitel in Kinder- und Jugendpsychologie seit Erhalt des Fachtitels für Kinder- und Jugendpsychologie FSP
- ordentliches Mitglied der SKJP
- Nachweis von besuchten Weiterbildungen in Supervision / Coaching von min.12 Tagen (8 x 45 Min./Tag). Hierzu zählen Weiterbildungen wie (nicht abschliessend):
- SKJP-Supervisionsweiterbildung (Lehrgang)
- BSO-Anerkennung
- CAS / DAS / MAS in Coaching und Supervision
- Praxiserfahrung und Supervisons- / Führungstätigkeit (Selbstdeklaration):
- min. 5 Jahre Praxiserfahrung als Psycholog:in im Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendpsychologie seit Erhalt des Fachtitels
- min. 3 Jahre Erfahrung als Stellenleiter:in mit Führungsfunktion oder Supervisor:in / Mentor:in von Praktikant:innen und Assistent:innen im kinder- und jugendpsychologischen Arbeitsfeld
- Die letzte Praxiserfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychologie darf nicht länger als 6 Jahre her sein.
>> Kriterien zur Anerkennung als Supervisor:in SKJP als PDF (folgt in Kürze)